Datenschutz & EU DS-GVO
Ist Ihr Unternehmen bereits Datenschutz-Konform nach EU DS-GVO und BDSG?
Externer Datenschutzbeauftragter
Alle Unternehmen, in denen mehr als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben (§ 38 Absatz 1 BDSG neu), bzw. einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegen (§ 35 BDSG neu), müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Eine Benennung ist auch erforderlich, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.
Dieser Datenschutzbeauftragte kann intern (aus dem Kreis der Mitarbeiter) und extern (als Dienstleister) gestellt werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragen den entscheidenen Vorteil, dass er wirklich, wie vom Gesetzgeber klar gefordert, unabhängig, neutral und ohne Weisung agieren kann.
Das ist bei internen Mitarbeitern aufgrund des vertrauten Verhältnisses deutlich schwieriger, insbesondere, wenn es bei "Verstößen" darum geht, für einen Kollegen oder einen Vorgesetzten "mal ein Auge zuzudrücken".
Herr Michael Wirth und Herr Frank Rodegra sind Datenschutzbeauftragte nach DSC-Standard und können Ihnen als externe Datenschutzbeauftrage zur Verfügung stehen.
Unsere Zertifikate:
Zertifikat Datenschutzbeauftragter Michael Wirth
Zertifikat Datenschutzbeauftragter Frank Rodegra
Unterstützung bei der EU DS-GVO
Selbstverständlich können wir Sie auch bei der Umsetzung der EU DS-GVO unterstützen, wenn Ihr Unternehmen gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten benötigt oder einen internen Datenschutzbeauftragten hat.
Da der Umfang bzw. Aufwand der Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragen immer von der aktuellen Situation eines Unternehmen abhängen, sollten Sie bei Interesse ein Gesprächstermin mit uns vereinbaren, indem wir unverbindlich besprechen können, wie wir Sie bei diesem Thema unterstützen können.